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Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Zuteilung von Kennzeichen

Wunschkennzeichen erfreuen sich großer Beliebtheit. Was ist rechtlich möglich, welche Kombinationen sind verboten und wie läuft die Zulassung ab?

von Sandra Schöneberg
Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Zuteilung von Kennzeichen
Symbolbild

Viele Menschen wünschen sich eigene Buchstaben- oder Zahlenkombinationen bei der Zuteilung neuer Kennzeichen. Die gesetzlichen Vorgaben sehen eine klare und eindeutige Zuordnung von Fahrzeugen vor – doch innerhalb dieser Grenzen gibt es durchaus Spielraum.

Was ist ein Wunschkennzeichen?

Bei einem Wunschkennzeichen wählt der Fahrzeughalter selbst die Buchstaben- und Zahlenkombination nach dem Kreiszeichen. Die Kombination muss einmalig im jeweiligen Zulassungsbezirk sein und darf nicht gegen geltende Vorschriften verstoßen.

Welche Kombinationen sind möglich?

Die Kombinationen bestehen aus 1–3 Buchstaben und 1–4 Zahlen. Der erste Teil (Kreiskennzeichen) ist festgelegt und gibt den Zulassungsbezirk an.

Erlaubt: beliebige Buchstaben-Zahlen-Kombinationen, die nicht gegen Vorschriften verstoßen.

Was ist verboten?

Verboten sind Kombinationen, die verfassungsfeindliche Organisationen abkürzen oder Bezüge zu nationalsozialistischen oder anderen extremistischen Gruppen herstellen. Die zuständigen Behörden führen entsprechende Listen.

Wie läuft die Reservierung ab?

In den meisten Bundesländern kann das Wunschkennzeichen online reserviert werden. Nach der Reservierung (meist kostenpflichtig, ca. 2–10 €) hat man eine bestimmte Frist, das Fahrzeug zuzulassen.

Fazit

Wunschkennzeichen sind eine beliebte und legal einfach umzusetzende Möglichkeit zur Personalisierung. Mit einem Blick auf die Vorschriften und einer Online-Reservierung ist der Wunsch schnell erfüllt.