Jedes Jahr fahren Millionen Arbeitnehmer täglich zur Arbeit – und viele wissen nicht, dass sie hunderte Euro Steuern sparen könnten. Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale genannt) ist einer der einfachsten Wege, um die Steuerlast zu reduzieren.
Die Pendlerpauschale: Dein Recht als Arbeitnehmer
Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Abzugsbetrag, den du für jeden Kilometer geltend machen kannst, den du zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zurücklegst. Egal, ob du mit dem Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln fährst – die Pauschale steht dir zu.
Sätze für 2025:
- 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer (einfache Strecke)
- 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. Kilometer
Beispiel: Fährst du 30 Kilometer einfach, erhältst du:
- 20 km × 0,30 € = 6,00 € pro Tag
- 10 km × 0,38 € = 3,80 € pro Tag
- Gesamt: 9,80 € pro Arbeitstag
Bei 180 Arbeitstagen im Jahr sind das 1.764 €, die du von der Steuer absetzen kannst!
Die größten Fehler – und wie du sie vermeidest
- Falsche Arbeitstage berechnen – Feiertage, Urlaub und Krankheitstage müssen abgezogen werden.
- Die falsche Strecke angeben – Es zählt nur die einfache Strecke, nicht hin und zurück!
- Homeoffice-Tage falsch behandeln – Für Homeoffice-Tage gibt es keine Pendlerpauschale.
- Bundesland-spezifische Feiertage ignorieren – Jedes Bundesland hat andere Feiertage.
Warum ein Pendlerpauschale-Rechner alles einfacher macht
Ein guter Rechner übernimmt die Arbeit für dich und vermeidet Fehler: automatische Berücksichtigung aller Feiertage je nach Bundesland, genauere Berechnung der Arbeitstage und sofortige Ergebnisanzeige.
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Pendlerpauschale 2025: Was sich ändert
Für 2025 gibt es keine grundlegenden Änderungen bei den Sätzen. Es lohnt sich aber, frühzeitig zu planen – besonders bei mehr Homeoffice-Tagen oder einem neuen Arbeitsweg.
Ausblick für 2026: Einheitlicher Satz ab dem ersten Kilometer
Ab 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben. Die bisherige Staffelung (30 Cent für die ersten 20 km) entfällt. Das bedeutet eine spürbare Entlastung, besonders für Kurzstreckenpendler.
Wer profitiert besonders?
- Kurzstreckenpendler (5–20 km): Sie erhalten nun 38 statt bisher 30 Cent pro Kilometer.
- Arbeitnehmer, deren Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € überschreiten.
- Selbstständige, die regelmäßig zu einer ersten Betriebsstätte pendeln.
Fazit
Die Pendlerpauschale ist eine der einfachsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Mit den richtigen Tools und etwas Wissen kannst du jährlich hunderte Euro mehr in der Tasche haben.